Kritik an Bundespolizei-Pressemitteilung
Berlin (hib/STO) Eine Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion München vom 22. August 2019 ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/13869) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13498). Wie die Fraktion darin ausführte, wurde in der Pressemitteilung die Zurückweisung einer Familie aus Bosnien-Herzegowina an der österreichischen Grenze vermeldet, die ohne erforderliche Papiere habe einreisen wollen. Wörtlich habe es in der Pressemitteilung geheißen: „Die abgelehnten Asylbewerber, die wohl der Minderheit der Sinti und Roma angehören, waren ohne ausreichende Dokumente unterwegs.“
In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob sie die Auffassung teilt, die Bundespolizei solle in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ethnische Zugehörigkeiten von Tatverdächtigen allenfalls bei einem begründeten öffentlichen Interesse hervorheben. „Die Nennung der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma war in diesem Fall fehlerhaft und wäre entbehrlich gewesen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es handele sich hierbei um einen Einzelfall, der in den Pressestellen der Bundespolizei nachbereitet werde. Es erfolge eine Sensibilisierung der in den Pressestellen der Bundespolizei eingesetzten Mitarbeiter.