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21.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 1314/2019

Anzahl der Wölfe in Deutschland unklar

Berlin: (hib/LBR) Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe kann nicht seriös angegeben werden, da das Monitoring der Länder auf Rudel, Paare und Einzeltiere ausgerichtet ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15101) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14234). Darin wollten die Abgeordneten erfahren, wie viele Wölfe in der Bundesrepublik leben und in wie vielen Fällen diese zwischen 2017 und 2019 einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden hätten.

Ursachen für die Variation in Größe und Zusammensetzung einzelner Rudel von Wölfen seien die Geburt von Welpen, die Abwanderung älterer Nachkommen oder Sterblichkeit, insbesondere bei Welpen und Jungtieren, schreibt die Bundesregierung. Im Rahmen der Berichterstattung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) seien für den Anteil Deutschlands an dem Gebiet des südöstlichen Mitteleuropa zwischen 2013 und 2018 eine Populationsgröße von minimal 125 und maximal 133 erwachsenen Wölfen angegeben worden. Für das küstennahe Nordwesteuropa seien für den Anteil Deutschlands Zahlen von minimal 27 und maximal 33 erwachsenen Tieren gemeldet worden.

Hinsichtlich der Situation in Nordrhein-Westfalen schreibt die Bundesregierung, dass dort in den Monitoring-Jahren 2016 und 2017 „nur vereinzelt Wolfshinweise von durchziehenden Tieren“ nachgewiesen werden konnten. Auch im Jahr 2017/2018 seien keine residenten Wölfe in dem Bundesland festgestellt worden.

Weiter schreibt die Regierung, dass ein Artenschutzkonzept nicht per se einen flexibleren Umgang mit dem Wolf ermögliche. Ein Datum für das Vorliegen eines solches Konzeptes könne wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Länder nicht prognostiziert werden. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie können „nur aufgrund von Einzelfallprüfungen im Rahmen der Ausnahmebestimmung“ entnommen oder getötet werden, heißt es in der Antwort weiter. Der Spielraum der Mitgliedsstaaten bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sei dann größer, wenn eine Art sich bereits in einem günstigen Erhaltungszustand befinde. Eine flexiblere Handhabung könne nur im Rahmen klarer und detaillierter Artenschutzkonzepte erfolgen, betont die Bundesregierung.

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