Außergerichtliche Streitbeilegung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zunehmende Gewöhnung an Online-Kommunikation und Entwicklungen wie die Online-Streitschlichtung für eine zunehmende Akzeptanz und Nutzung auch von Online-Mediation sorgen werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/14014) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13672). Allerdings dürfte es sich hier um eine langfristige Entwicklung handeln, heißt es darin weiter. So sei für den Bereich der Mediation derzeit noch zu konstatieren, dass in den meisten Fällen nur Teile des Mediationsverfahrens online durchgeführt werden, während insbesondere die zentrale Phase der Mediation im Regelfall bei persönlicher Anwesenheit der Beteiligten erfolgt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, legt die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung lediglich Mindeststandards für die Aus- und Fortbildung sowie für Aus- und Fortbildungseinrichtungen fest. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane - nicht zuletzt aus Anlass des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz - für das Jahr 2020 einen Kongress mit allen Interessierten, um sich darüber auszutauschen, wie die Mediation in Deutschland nachhaltig gefördert werden kann. In diesem Rahmen werde auch die Frage erörtert werden, ob die Mediationslandschaft in Deutschland ausreichend auf die Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wandel vorbereitet ist.