Kindergeldbezug von Asylbewerbern
Berlin: (hib/HLE) Ob Asylbewerber während des laufenden Asylverfahrens grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld haben, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15017) erfahren. Gefragt wird auch, in welchen Fällen Asylbewerber unter Umständen bereits während der laufenden Asylverfahren ein Anspruch auf Kindergeld besitzen könnten und wie viele Fälle es gebe. Gefragt wird außerdem, ob es für Personen aus den Ländern Türkei, Algerien, Tunesien oder Marokko aufgrund von internationalen Abkommen die Möglichkeit gibt, auch mit einer Aufenthaltsgestattung Kindergeld zu beziehen, wenn sie eine Arbeit hätten, über die sie in die Sozialversicherung einzahlen würden. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, ob dies auch bei sogenannten 450-Euro-Jobs der Fall ist und in wie vielen Fällen davon Kindergeld bezogen wurde beziehungsweise wird.