Sachverständigenrat zum CO2-Preis
Berlin: (hib/PEZ) Der Sachverständigenrat hat dafür plädiert, einen Preis auf Kohlendioxid als zentrales Instrument der Klimapolitik zu etablieren. Durch eine konsequente Bepreisung von Treibhausgasemissionen könne die dringend benötigte Kurskorrektur der deutschen Klimapolitik erfolgen, schreibt das Gremium in einem Sondergutachten zum Jahresgutachten 2019/2020 zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dieses Gutachten trägt den Titel „Den Strukturwandel meistern“ und wurde von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15050) vorgelegt.
Die Neuausrichtung der Klimapolitik sollte sich an marktwirtschaftlichen Instrumenten orientieren, so die Sachverständigen weiter. Sie sehen als entscheidend für einen Erfolg an, dass sich volkswirtschaftliche Effizienz und gesellschaftliche Akzeptanz ergänzen. Übergeordnetes Ziel müsse ein umfassender europäischer Emissionshandel für Treibhausgase sein und zwar spätestens bis 2030. Generell gelte zu beachten, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gewahrt, Anreize für Verhaltensanpassungen und Investitionen in CO2-ärmere Ausrüstungen und Gebrauchsgüter gestärkt sowie Einnahmen aus der Bepreisung von Kohlendioxid zurückverteilt werden müssten.
Bezüglich des Umgangs mit den Herausforderungen des Strukturwandels mahnt das Gremium eine Industriepolitik an, die „für alle Marktakteure die geeigneten Rahmenbedingungen festlegt und die Wissensdiffusion und -teilung vorantreibt“. So könne der Boden für eine höhere Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit bereitet werden. Schutz und Subventionierung einzelner Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen könnten hingegen den Strukturwandel bremsen, da sie „typischerweise zum Erhalt des Status quo genutzt werden“. Regionalpolitik sollte die Forschungs- und Innovationsförderung stärker in den Fokus rücken. Besonders geeignet seien in diesem Zusammenhang Innovationscluster.