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22.11.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 1320/2019

Mittel für EU-Türkei-Abkommen

Berlin: (hib/AHE) Auf der Grundlage des EU-Türkei-Abkommens sind im Rahmen der EU-Türkei-Fazilität (FRiT) in der ersten Phase projektbasiert etwa 660 Millionen Euro an Direktzahlungen für die Grundversorgung im Rahmen der Humanitären Soforthilfe (Familien- und Gesundheitsministerium) geleistet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14619) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13970) hervor. In der zweiten Phase seien rund 955 Millionen Euro in Entwicklungsprojekte (Ministerium für Soziales, Familien- und Gesundheitsministerium) investiert worden.

„Die erste Phase der EU-Türkei-Fazilität im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens galt der Soforthilfe im Bereich der Humanitären Hilfe sowie dem Kapazitätsaufbau auf türkischer Seite. Demgegenüber liegt der Schwerpunkt der zweiten Phase der EU-Türkei-Fazilität bei langfristigen und nachhaltigen Projektmaßnahmen, insbesondere bei der kommunalen Infrastruktur (Abfallentsorgung, Wasser, Abwasser) sowie der Berufsbildung und Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge“, schreibt die Bundesregierung. Die Mittelerhöhung in der zweiten Phase sei darauf gerichtet, mehr Flüchtlinge in die regulären Fürsorgesysteme zu integrieren. So solle etwa die Integration von dauerhaft hilfsbedürftigen Flüchtlingen in das türkische Sozialsystem durch das türkische Familienministerium gefördert werden. Ebenso solle über das türkische Gesundheitsministerium Flüchtlingen ein verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht werden. Über das Bildungsministerium schließlich solle die Integration von schulpflichtigen Syrern in das Regelschulsystem gefördert werden. „Über Zuweisungen an staatliche Einrichtungen werden parallele Sozialsysteme verhindert.“