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25.11.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1324/2019

Keine Pflicht zur Erfassung aller Kontakte

Berlin: (hib/STO) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Kontakte - einschließlich Telefonate - besteht laut Bundesregierung nicht. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13866) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13219) zur „Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ (BMI).

Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, „welche Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte, Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere oder Ähnliches mit Bezug zur Umsetzung der KI-Strategie“ beim „BMI, bei nachgelagerten Behörden des BMI oder bei Gremien und Projekten, die unter der Federführung des BMI stehen, eingegangen“ sind. Wie die Bundesregierung dazu darlegt, informiert sich das BMI im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung aus unterschiedlichsten Quellen. Dazu zählten Positionspapiere, Studien, Berichte, Stellungnahmen, Vorschläge und Empfehlungen von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen.

Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher dieser Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, bestehe nicht, führt die Bundesregierung weiter aus. Es sei „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig und zentral zu erfassen und entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen und zu pflegen“.

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