Anpassung der Regelsätze
Berlin: (hib/CHE) Da in diesem Jahr die Ergebnisse der bundesweiten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 2018 zum privaten Konsum noch nicht vorliegen, werden die Regelbedarfe des zweiten und zwölften Sozialgesetzbuches zum 1. Januar 2020 mittels eines Mischindexes fortgeschrieben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13939) auf eine Kleine Anfrage (19/13480) der AfD-Fraktion. Sobald das Statistische Bundesamt die EVS 2018 vorlegt, werde die Bundesregierung die Arbeit für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz aufnehmen. Erste Ergebnisse der EVS 2018 würden frühestens zum Ende des ersten Quartals 2020 veröffentlicht, heißt es in der Antwort weiter.