PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/15266) durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen Bericht über seine Kontrolltätigkeit im Zeitraum vom November 2017 bis September 2019 vor. Danach kam das Gremium, das die Nachrichtendienste des Bundes, also das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, kontrolliert, im Berichtszeitraum zu 33 Sitzungen zusammen. Es führte den Angaben zufolge mehrere Vor-Ort-Termine in Dienststellen der Nachrichtendienste durch und nahm sein Recht auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit in Sitzungen beratenen Themen wahr. Das Kontrollgremium beauftragte zudem laut Vorlage im Berichtszeitraum seinen Ständigen Bevollmächtigten „mit mehrere Untersuchungen, in deren Rahmen Dienststellen aufgesucht, Akten angefordert, schriftliche Auskünfte eingeholt und Befragungen durchgeführt wurden“.
„Die Bundesregierung hat im vorliegenden Berichtszeitraum angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Danach stellt das Parlamentarische Kontrollgremium fest, „dass die Bundesregierung ihren gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung des Kontrollgremiums sowie bei der Vorlage von Akten und in Dateien gespeicherten Daten, bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften sowie bei der Gewährung von Zutritt zu Dienststellen der Nachrichtendienste nachgekommen ist“.