Festnahme von Kooperationsanwalt
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwochvormittag mit dem Fall des im September in der Türkei festgenommenen Kooperationsanwalts der deutschen Botschaft in Ankara befasst. Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums informierten das Gremium dabei über den Sachstand und über auf deutscher Seite erfolgte Schritte auch in Bezug auf durch den Fall involvierte Asylverfahren.
Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich danach, welche Informationen die Unterlagen enthielten, die der Anwalt über Asylbewerber in Deutschland bei sich hatte.
Die SPD-Fraktion fragte nach den Haftbedingungen des Anwalts und wollte wissen, ob es zutreffe, dass er sich in Einzelhaft befinde.
Die AfD-Fraktion wollte erfahren, inwieweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob durch den Anwalt türkisches Recht verletzt worden sei.
Die FDP-Fraktion warf die Frage auf, ob mit betroffenen Asylbewerbern eine mögliche Gefährdungslage erörtert worden sei.
Auch die Fraktion Die Linke fragte nach dem Inhalt des betreffenden Aktenbestandes über Asylbewerber und thematisierte die Lage der betroffenen Familien vor Ort.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich „schockiert“ über die mögliche Dimension des Falles und erkundigte sich nach dem Schutzstatus der betroffenen Asylbewerber.