Hausdurchsuchungsanträge des GBA
Berlin: (hib/mwo) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt keine Statistik über die von ihm beantragten und durchgeführten Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14535) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13861). Die für die Beantwortung notwendigen Daten würden in den elektronischen Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst. Die Fragesteller wollten wissen, an welchen Terminen seit 2010 vom GBA beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen, des rechtsextremistischen und des religiös extremistischen/islamistischen Spektrums stattfanden. In einer der Antwort beigefügten Tabelle sind die Fälle zwischen Januar 2010 und September 2019 aufgelistet, in denen Durchsuchungen in den Phänomenbereichen Links, Rechts und Islamistisch Gegenstand von Presseerklärungen des GBA waren.