Kein Sondervermögen für Kohleregionen
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, mit dem Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zusätzlich zu den bewährten Bedarfskriterien aus strukturpolitischen Gründen finanziert und realisiert werden sollen, sieht keine Einrichtung eines Sondervermögens vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14171) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13684) hervor. Die Finanzierung solle durch die bedarfsgerechte Veranschlagung in den Einzelplänen erfolgen, heißt es in der Antwort. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 seien Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik vorgesehen und als Globale Mehrausgabe im Einzelplan 60 veranschlagt. Die Mittel seien zur Deckung der Ausgaben für die im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen benannten Maßnahmen der Strukturstärkung vorgesehen, schreibt die Regierung.