Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen
Berlin: (hib/STO) Fragen der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/14540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13885). Danach erachtet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit formellen Beteiligungsprozessen im geltenden Bundesrecht als positiv. Das geltende Bundesrecht setze unter anderem die bestehenden völker- und europarechtlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung vollständig um beziehungsweise gehe darüber hinaus, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie überwache kontinuierlich die Anwendung und Ausgestaltung des Bundesrechts auch in Bezug auf Vorgaben zur Beteiligung. Dessen ungeachtet seien aktuell keine gesetzgeberischen Maßnahmen für eine eventuelle Ausweitung in Vorbereitung.
Wie die Bundesregierung ferner darlegt, nutzt sie verschiedene Ansätze, Bürgerinnen und Bürger in die konkrete Ausgestaltung politischer Vorhaben einzubinden. Dabei werde ausgehend von der Fragestellung und der genauen Zielgruppe ein dafür passendes Format der Bürgerbeteiligung gewählt.