Entschädigungen von SED-Opfern
Berlin: (hib/MW=O) Eine von der AfD behauptete „rechtlich nicht legitimierte Schlechterstellung der DDR-Flüchtlinge“ besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht. Wie aus der Antwort (19/15299) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14722) weiter hervorgeht, sieht die Bundesregierung auch keine Gerechtigkeitslücken in der Entschädigung von DDR-Opfern, die nach Ansicht der Fragesteller zu schließen seien. Es habe auch keine rückwirkenden Eingriffe in die Rentenberechnungen von DDR-Flüchtlingen gegeben und Renten seien nicht gekürzt worden. In der Antwort wird auf das am 24. Oktober 2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes und die damit verbundenen Nachbesserungen an den Rehabilitierungsgesetzen verwiesen. Bezüglich einer Frage der Abgeordneten nach Maßnahmen, um auch im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) klarzustellen, dass Leistungen künftig nicht auf andere Zahlungen angerechnet werden können, wird auf einen Antrag des Landes Niedersachsen vom 11.April 2019 (Bundesratsdrucksache 175/19) verwiesen. Zudem enthalte das BerRehaG bereits Regelungen zur Anrechnungsfreiheit.