60 Beschwerden wegen Fluglärms
Berlin: (hib/AW) Zwischen September 2018 und September 2019 sind 60 Eingaben und Beschwerden wegen militärischen Fluglärms aus einem Bereich von 18 Kilometer Radius um den Militärflugplatz Neuburg des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13497) mit. Die Bundeswehr strebe zwar grundsätzlich eine minimale Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb an, dennoch sei zum Erhalt der Einsatzbereitschaft eine Mindestanzahl von realen Übungsflugstunden trotz der Nutzung von Simulatoren unumgänglich. Ein Übungsflugbetrieb über ausschließlich unbewohnten Gebieten sei auf Grund der Besiedlungsdichte Deutschlands nicht möglich.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Umfeld des Flugplatzes Neuburg in zwei Brunnen geringfügige Überschreitungen der in Bayern angewandten Schwellenwerte für Perfluorcarbone (PFC) im Grundwasser festgestellt. Ein Zusammenhang mit den PFC-Kontaminationen auf dem Flughafengelände sei bisher nicht nachgewiesen worden. Die diesbezüglichen Untersuchungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr seien noch nicht abgeschlossen.