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04.12.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 1355/2019

Grenzwert in der Ölsaaten-Industrie

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine „weitreichenden Kompromissvorschläge“ der ölsaatenverarbeitenden Industrie vor, wie der seit 1. Januar 2019 geltende Grenzwert für n-Hexan eingehalten werden kann. Damit widerspricht die Bundesregierung in einer Antwort (19/15297) der Darstellung in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/14682).

Die AfD-Fraktion hatte darin geschrieben, dass „ihnen Informationen dahingehend vorliegen, dass dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) seitens der deutschen Ölwirtschaft weitreichende Kompromissvorschläge gemacht wurden, mit denen durch Maßnahmen des integrierten Umweltschutzes eine gleichwertige Emissionsminderung sowie eine darüberhinausgehende Minderung des Lösungsmittelverbrauchs erreicht worden wäre“.

Laut Antwort der Bundesregierung trifft dies nicht zu: „Dem BMU liegt lediglich eine sehr allgemeine Beschreibung in Form einzelner Vortragsfolien vor, aus der nicht hervorgeht, wie und mit welchem Minderungsziel Maßnahmen ergriffen werden sollen.“

Zudem hatte die AfD-Fraktion gefragt, warum „die Bundesregierung nicht auf die Ausnahmeanträge der Ölmühlen bezüglich des seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwertes von 20 Milligramm je Kubikmeter für das Lösungsmittel Hexan und das Konzept der Anlagenerneuerung zur Emissionseinsparung eingegangen“ eingegangen sei. Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie „gemäß der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung keinerlei rechtliche Kompetenz, die es ihr ermöglichen würde, auf Ausnahmeanträge im Einzelfall einzugehen“, besitze. „Etwaige Ausnahmeanträge wurden sachlich korrekt an die zuständigen Behörden gerichtet und werden von diesen entschieden“, heißt es weiter in der Antwort.

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