Berlin: (hib/SCR) Die Untersuchung und Bewertung der Gewässer sowie die Umsetzung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie obliegen den Ländern. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/15928) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14689) hin.