Deutsch-französische Zusammenarbeit
Berlin: (hib/AHE) Dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit stehen keine zusätzliche Ausstattung, keine eigenen Haushaltsmittel und kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Wie aus der Antwort (19/15527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht, ist eine aus Paris an das Auswärtige Amt entsandte französische Austauschbeamtin des höheren Dienstes auch dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Ausübung seiner Funktion zugeteilt. Die Bundesregierung verweist unter anderem auf eine frühere Antwort (19/2270(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.