Biometrische Daten bei Hilfsprogrammen
Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in Vorhaben, die die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag der Bundesregierung durchführt, keine biometrischen Daten schutzbedürftiger Personen, Geflüchteter sowie Migrantinnen und Migranten verarbeitet. Das geht aus der Antwort (19/14653) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/13496). Auch werde deren Sammlung und Verarbeitung durch Behörden des Gastlands von der GIZ nicht unterstützt.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das Welternährungsprogramm (WEP) der Vereinten Nationen in 32 Ländern biometrische Informationen von Begünstigten erhoben und dabei biometrische Informationen von 11,4 Millionen Begünstigten gesammelt, davon Fingerabdrücke von neun Millionen Begünstigten. „Eine Erfassung biometrischer Daten wird ausschließlich durchgeführt, wenn dies zur Verifikation oder Identifikation der Begünstigten notwendig ist und alternative Identifikationsmittel (zum Beispiel Personalausweis) nicht vorhanden sind.“ Die Bundesregierung sei an entsprechenden Maßnahmen nicht mit eigenem Personal oder eigener Ausrüstung beteiligt. Durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) seien mit dem Stichtag September 2019 außerdem biometrische Daten von 8,2 Millionen Erwachsenen und Kindern erfasst und gespeichert worden.