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06.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1367/2019

Kennzeichnung „touristischer Routen“

Berlin: (hib/HAU) Die Möglichkeit der Kennzeichnung eines Straßenverlaufs als „touristische Route“ (Ferienstraße oder Touristikstraße) liegt nach Angaben der Bundesregierung „ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Länder“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14515) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13815) hervor. In der Antwort heißt es außerdem: Die Entscheidung über die Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln sei durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde zu treffen.

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) seien die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus förderfähig, schreibt die Regierung in der Antwort. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählten auch der Bau und die Sanierung von Wander-, Rad- und Reitwegen. Auch Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade einschließlich Beschilderung, Möblierung, Schutzhütten und Beobachtungsständen in Schutzgebieten könnten mit GRW-Mitteln gefördert werden. Unterstützt würden kommunale und private Projekte. Die Auswahl der Förderprojekte, die Auszahlung der Fördermittel und die Kontrolle der Mittelverwendung sei Aufgabe der Länder, heißt es in der Vorlage. An der Finanzierung der GRW seien Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt.

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