Bagatellsteuern oft Sache der Kommunen
Berlin: (hib/HLE) Steuern wie die Gaststättenerlaubnissteuer, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer sowie weitere sogenannte Bagatellsteuern sind überwiegend Gemeindesteuern, die im Finanzbericht nur als sonstige Gemeindesteuern ausgewiesen werden. Informationen über das Aufkommen dieser Steuern liegen der Bundesregierung daher nicht vor, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/14263(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden mit der Zündwarensteuer (1981) sowie mit der Leuchtmittelsteuer, der Teesteuer und der Zuckersteuer (1993) mehrere Bagatellsteuern abgeschafft.