Bagatellsteuern oft Sache der Kommunen
Berlin: (hib/HLE) Steuern wie die Gaststättenerlaubnissteuer, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer sowie weitere sogenannte Bagatellsteuern sind überwiegend Gemeindesteuern, die im Finanzbericht nur als sonstige Gemeindesteuern ausgewiesen werden. Informationen über das Aufkommen dieser Steuern liegen der Bundesregierung daher nicht vor, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/14263) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13710). Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden mit der Zündwarensteuer (1981) sowie mit der Leuchtmittelsteuer, der Teesteuer und der Zuckersteuer (1993) mehrere Bagatellsteuern abgeschafft.