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09.12.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1376/2019

Vergleich von Alterssicherungsleistungen

Berlin: (hib/STO) Mit Fragen eines Vergleichs von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15036) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14506). Danach hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu der Frage des Vergleichs der Alterssicherungsleistungen eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Untersucht worden sei, ob eine ausreichende Datenbasis für einen Vergleich zwischen Leistungen der Beamtenversorgung mit Alterssicherungen von Beschäftigten privater Unternehmen vorhanden ist und auf welche Weise diese verglichen werden können. Die Untersuchung kommt den Angaben zufolge zu dem Ergebnis, dass ein fundierter Vergleich über das gesamte Lebenseinkommen vorgenommen werden müsse, einschließlich der aktiven Einkommen, die zur Altersvorsorge beitragen.

„Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente (1. Säule der Alterssicherung) ist neben der Bifunktionalität der Beamtenversorgung (1. und 2. Säule der Alterssicherung) zu berücksichtigen, dass ,Durchschnittsrenten' alle rentenversicherten Berufsgruppen und sämtliche, auch kurze, Erwerbsbiographien umfassen“, heißt es in der Vorlage weiter. In durchschnittlichen Renten seien somit auch „kleine Renten“ enthalten. Hintergrund dafür seien entweder sehr kurze Erwerbsbiografien, wie sie in den alten Ländern besonders bei Frauen erkennbar seien, oder Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung oder andere Alterssicherungssysteme. Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sage dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist das Berufsbeamtentum „vom Lebenszeitprinzip gekennzeichnet (ununterbrochene Beschäftigungszeit)“. Beamte im gehobenen und höheren Dienst verfügten in der Mehrheit über ein abgeschlossenes Hochschulstudium beziehungsweise eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung „oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung)“. In der Rentenversicherung seien dagegen Höherqualifizierte entweder gar nicht oder nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig, was zusammen mit sogenannten Kleinstrenten für wenige Versicherungsjahre einen Vergleich der Durchschnittsrente und der Durchschnittspension nicht zulasse. Hinzu komme, dass Einkommenshöhe und -verläufe im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zunehmend unterschiedlich seien, was einen Vergleich der jeweils erworbenen Alterseinkünfte erheblich erschwere. Zudem seien Beamtenpensionen anders als Renten seit jeher vollständig zu versteuern und es sei daraus ein gegenüber pflichtversicherten Rentnern vergleichsweise hoher Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.

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