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09.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1377/2019

Ab 2022 100 Mbit/s an Schienenwegen

Berlin: (hib/HAU) Für Schienenwege, auf denen täglich mehr als 2.000 Fahrgäste befördert werden, ist nach den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur bis 2022 eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downlink im Antennensektor zu erreichen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14688). Innerhalb des zeitlichen Rahmens bis 2022 obliege Planung und Realisierung des Ausbaus den Mobilfunknetzbetreibern, heißt es in der Antwort. Für Schienenwege mit 2.000 Fahrgästen oder weniger sei bis zum 31. Dezember 2024 eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downlink im Antennensektor zu erreichen. „Die Vorgaben gelten technologieneutral und machen insofern keine Vorgaben zur einzusetzenden Funk-Technologie“, schreibt die Regierung. Die Betreiber der Schienenwege sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen seien gehalten, den Ausbau zu unterstützen, indem sie die Mitnutzung vorhandener Infrastruktur ermöglichen und eine zuverlässige Versorgung in den Zügen durch Einbau von Repeatern und deren störungsfreien Betrieb gewährleisten. Dies werde sich auch auf die Versorgung in Tunnelbauwerken auswirken.

Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit den Verbindungsfunktionsstufen null (Verbindung zwischen Kernen von Metropolregionen) und eins (Verbindung von Oberzentren zu Metropolkernen) sei im Rahmen von Versorgungsauflagen bis zum 31. Dezember 2022 eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downlink im Antennensektor zu erreichen. Dabei sei eine Latenz von nicht mehr als 10 Millisekunden zwischen einem Endgerät und der zugehörigen Basisstation sicherzustellen. Die weiteren Bundesstraßen seien entsprechend bis zum 31. Dezember 2024 zu versorgen, heißt es in der Antwort.

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