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10.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1382/2019

Gründe für Leerstand bei BEV-Immobilien

Berlin: (hib/HAU) Das im Zuge der Bahnreform 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes errichtete Bundeseisenbahnvermögen (BEV) verwaltet eine Gesamtfläche von etwa 12,5 Millionen Quadratmetern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14511) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13314) hervor. In den 14 BEV-Standorten befindet sich der Vorlage zufolge Wohnraum im Umfang von 172.011 Quadratmetern. Davon sind nach Regierungsangaben 113.489 Quadratmeter vermietet. 58.523 Quadratmeter an Wohnfläche stehen leer.

Die Leerstände hätten oftmals vielschichtige Gründe und ließen sich daher statistisch nicht eindeutig erfassen, schreibt die Regierung. Viele leerstehende Wohnliegenschaften lägen in strukturschwachen Regionen außerhalb der Einzugsgebiete von Ballungsräumen, sodass der Leerstand in diesen Fällen Folge einer mangelnden Nachfrage vor Ort sei. Auch wiesen viele BEV-Liegenschaften keinen zeitgemäßen Ausstattungsstandard auf, da die Wohnliegenschaften nach ihrem Bau in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in späteren Jahren nicht regelmäßig an neue Ausstattungsstandards angepasst wurden, da ein zügiger Abverkauf der Wohnliegenschaften erwartet worden war. Darüber hinaus könne Leerstand entstehen, wenn Wohnliegenschaften in Gebieten liegen, in denen (zwischenzeitlich) eine Wohnnutzung rechtlich unzulässig geworden ist und die Wohnnutzung nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes geduldet wurde. Grundlegende Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen seien in diesen Fällen baurechtlich unzulässig. Mit dem Auszug der letzten Mieterin oder des letzten Mieters oder eines längeren Leerstandes erlösche der Bestandsschutz und die Liegenschaft könne nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden, heißt es in der Vorlage.

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