KBA-Rückruf für Mercedes Sprinter
Berlin: (hib/HAU) Das Modell Mercedes Sprinter mit dem Motor OM 651 und der Emissionsnorm EU 5 des Fahrzeugherstellers Daimler ist von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14690) hervor. Die im betroffenen Modell Sprinter eingesetzte Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasrückführung (AGR) werde als unzulässig bewertet, da eine hinreichende Begründung gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht vorliege. Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) werde die Rate der AGR verringert, „indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird“, schreibt die Regierung. Somit werde außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren AGR-Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führe zu erhöhten Stickoxid-Emissionen, heißt es in der Vorlage.
Erkenntnisse darüber habe das KBA im Rahmen eigener Messungen und Prüfungen gewonnen, teilt die Bundesregierung mit. Mit dem Bescheid vom 11. Oktober 2019 sei die Unzulässigkeit festgestellt worden. Gegen den Bescheid wurde der Vorlage zufolge seitens des Herstellers Widerspruch eingelegt. Betroffen von dem Rückruf seien in Deutschland rund 79.000 zugelassene Fahrzeuge - in der EU rund 260.000 Fahrzeuge. Es sei nun ein Software-Update zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorgesehen, heißt es in der Antwort.