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10.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 1386/2019

GVFG-Mittel sollen aufgestockt werden

Berlin: (hib/HAU) Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) soll geändert werden, um die Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern bei Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fortzuführen und aufzustocken. Laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (19/15621) sollen für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant - der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) sollen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jährlich 4,17 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Derzeit seien Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 28,6 Milliarden Euro für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet, schreibt die Regierung in der Begründung ihrem Entwurf. Hiervon seien in den kommenden Jahren noch rund 8,8 Milliarden Euro als Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Die Realisierung der für das GVFG-Bundesprogramm angemeldeten Vorhaben müsse sichergestellt werden, heißt es. Die Länder müssten ihrerseits als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln die Durchfinanzierung der jeweiligen Vorhaben als gesichert erklären.

Durch die ehemalige Befristung des GVFG-Bundesprogramms bis zum Jahresende 2019 und die damit fehlende Finanzierungssicherheit sei ein Investitionsstau für große ÖPNV-Vorhaben in Deutschland eingetreten, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts-, Umwelt- und Klimapolitik aufgelöst werden müsse. „Daher soll das GVFG mit einer deutlich erhöhten Mittelausstattung versehen werden“, schreibt die Bundesregierung.

Der öffentliche Personennahverkehr, so heißt es weiter, stelle eine wichtige Grundlage der Daseinsvorsorge dar, gewährleiste Mobilität und diene dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Durch die Möglichkeit zur Förderung auch regionaler Strecken könne die Attraktivität ländlicher Räume und Grenzgebiete verbessert werden.

Neben der Fortführung und finanziellen Verstärkung des bestehenden GVFG-Bundesprogramms werden in der Novelle weitere ergänzende Fördervorhaben benannt. Dies solle klarstellen, dass über den klassischen Neu- und Ausbau der Verkehrswege des schienengebundenen ÖPNV hinaus unter anderem auch Vorhaben finanziell anteilig finanziert werden können, die eine Kapazitätserhöhung im bestehenden Verkehrsnetz ermöglichen oder zu einer Verbesserung der Betriebsqualität des ÖPNV führen. Ziel dieser Vorhaben müsse eine verkehrliche Verbesserung sein, macht die Regierung deutlich. Die Elektrifizierung und Reaktivierung von regionalen Bahnstrecken des ÖPNV, auch außerhalb von Verdichtungsräumen, wird in der Vorlage als ein solcher Fördertatbestand benannt.

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