+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.12.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 1387/2019

Hilfe für Flüchtlinge in Libyen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben seit Beginn des Konfliktes in Libyen für eine Verbesserung der Lage der Flüchtlinge und Migranten in Libyen ein. Deshalb unterstütze sie gemeinsam mit der Europäischen Union das Engagement des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration in Libyen, betont sie in einer Antwort (19/15532) auf eine Kleine Anfrage (19/15008) der AfD-Fraktion. Von den Abgeordneten nach Vorschlägen für einen gemeinsamen Rettungseinsatz von Vereinten Nationen und EU in Libyen sowie einer neuen EU-Mittelmeer-Mission gefragt, schreibt sie, „zu laufenden und möglichen Maßnahmen“ befinde sie sich in ständigem Dialog mit ihren europäischen und internationalen Partnern. Die neue Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, habe zudem kürzlich angekündigt, dass ihre Kommission beabsichtige, in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Vorschlag für einen EU-Migrationspakt vorzulegen. Hierzu wolle sie sich mit den Mitgliedstaaten beraten.

Nach Kenntnissen der Bundesregierung befinden sich mit Stand Ende Oktober 2019 zirka 4.600 Flüchtlinge und Migranten in staatlichen „Detention Centers“. Sie unterstütze von Niger aus den vom UNHCR eingerichteten Evakuierungsmechanismus (Emergency Transit Mechanism, ETM) für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Libyen. Darüber habe Deutschland in einem ersten Verfahren 288 Personen, deren besondere Schutzbedürftigkeit im Einzelfall geprüft worden sei, auf Grundlage von § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes („Resettlement“) Schutz gewährt. Im Mai 2019 habe die Bundeskanzlerin die Aufnahme von bis zu 300 weiteren Personen über den ETM Niger zugesagt. Die Vorbereitungen dafür liefen, schreibt die Bundesregierung. Die Aufnahmen sollten nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen ab Anfang 2020 erfolgen.

Marginalspalte