Überwachung von Bundesfernstraßen
Berlin: (hib/HAU) Zu einer weiteren Nachfrage hinsichtlich der „Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen“, die die AfD-Fraktion in Form einer Kleinen Anfrage (19/14096) an die Bundesregierung gerichtet hat, liegt die Antwort der Regierung (19/14647) vor. Die Nachfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf die zuvor erhaltene Antwort der Bundesregierung (19/11727), wonach ihr keine konkreten Informationen zu der von den Abgeordneten angesprochenen „Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen“ vorlägen. Die Länder würden regelmäßig im Rahmen der Auftragsverwaltung die Bundesstraßen des Fernverkehrs „planen, bauen, erhalten und betreiben“, schrieb die Regierung in der Antwort. Die im Rahmen des Betriebs erforderlichen Verwaltungsvorgänge erfolgten durch die Länder in eigener Zuständigkeit und nach den jeweils einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen, „zum Beispiel hinsichtlich der Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten“.
Auf die Frage der Abgeordneten, ob der Bundesregierung grundsätzlich keine Kenntnisse zu Aufgaben vorliegen, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung wahrnehmen, heißt es in der aktuellen Antwort: Die Bundesregierung übe die Fach- und Rechtsaufsicht hinsichtlich der Ausführung der Aufgaben der Bundesfernstraßenverwaltung durch die Länder aus. Sie könne nur zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht Berichte und die Vorlage von Akten von der Bundesfernstraßenverwaltung verlangen. „Eine vollständige Dokumentation aller Einzelelemente von straßenseitigen Einrichtungen an Bundesfernstraßen liegt der Bundesregierung daher nicht vor.“