NS-Entschädigungsansprüche in Italien
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke verweist auf ein Urteil des Obersten Kassationsgerichts in Rom, nach dem deutsches Staatsvermögen in Italien grundsätzlich herangezogen werden könne, um die Forderungen von NS-Opfern gegenüber Deutschland auf dem Wege der Zwangsvollstreckung zu bedienen. In einer Kleinen Anfrage (19/15642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie die Bundesregierung die Entscheidung bewertet und wie sie sich im Falle von Beschlagnahmungen, Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ähnlichem verhalten wolle.