Regelabfrage der Waffenbehörden
Berlin: (hib/STO) Mit der Einführung einer Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden mit Nachberichtspflicht im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15611) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15130). Danach hat die Bundesregierung dazu mit Kabinettbeschluss vom 30. Oktober 2019 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen, um den legalen Waffenbesitz von Extremisten zu verhindern.
„Die Einführung der Regelanfrage soll über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus verhindern, dass Personen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden und diese legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen“, heißt es in der Antwort weiter. Auch stärkt sie den Angaben zufolge „die bestehenden Erkenntnismöglichkeiten der Verfassungsschutzbehörden“.