Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einrichtung der Funktion eines Beauftragten der Bundesregierung für SED-Opfer. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung, eine entsprechende Petition der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
Die Petentin begründet ihre Forderung unter anderem damit, dass sich SED-Opfer unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit der Wiedervereinigung Deutschlands gewidmet hätten, aber noch heute unter gravierenden Nachteilen litten. Anlaufstellen für die SED-Opfer gebe es nicht, beklagt die Petentin. Derzeit seien zwei von ihr angestrengte Entschädigungsverfahren an unterschiedlichen Gerichten anhängig, heißt es in der Petition. Vor dem Hintergrund der selbstgemachten Erfahrungen mit den Schwierigkeiten bei der Beanspruchung von Leistungen für Opfer von SED-Unrecht brauche es einen entsprechenden Beauftragten bei der Bundesregierung, dessen Aufgabe primär in der Beratung von Antragstellern bestehen solle, verlangt die Petentin.
Der Petitionsausschuss macht in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich, dass die Würdigung und Rehabilitierung der Opfer der SED-Diktatur für ihn ein sehr wichtiges Anliegen darstelle. Gleiches gelte auch für alle Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, heißt es weiter.
Ferner macht der Ausschuss auf verschiedene Rehabilitierungsgesetze aufmerksam, die das Ziel verfolgten, die Opfer der SED-Diktatur zu würdigen, sie zu rehabilitieren und zu entschädigen. „Die Gesetze stellen sicher, dass alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder einer sonstigen rechtsstaatswidrigen Entscheidung in der DDR beziehungsweise zuvor in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) waren“, schreiben die Abgeordneten. Die Betroffenen erhielten dadurch die Möglichkeit, „sich vom Makel persönlicher Diffamierung zu befreien“. Der Gesetzgeber habe in die Rehabilitierungsgesetze Regelungen über angemessene Entschädigungsleistungen aufgenommen.
Was die von der Petentin geforderte bessere Beratung für Opfer von SED-Unrecht angeht, so weist der Ausschuss daraufhin, dass es verschiedene Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung gebe. Außerdem verweisen die Abgeordneten auf eine durch den Bundestag am 26. September 2019 angenommene Entschließung. Darin werde, ebenso wie in Anträgen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (19/10613) sowie der FDP-Fraktion (19/10614), die am 7. November 2019 beraten wurden, die Transformation des Amtes des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur, gefordert.
Angesichts der Tatsache, dass noch immer viele Menschen unter den Folgen von Willkür, Repression, Haft und Verfolgung in der DDR leiden würden, begrüße der Petitionsausschusses dieses Vorhaben, heißt es in der Beschlussvorlage. Mit einem weisungsunabhängigen Bundesbeauftragten könne den Opfern der SED-Diktatur ein starkes Gehör verschafft werden.