+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.12.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1401/2019

Gesetzentwurf zur Vergleichsmiete

Berlin: (hib/MWO) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 73. Sitzung am Mittwoch den Regierungsentwurf eines Gesetzes an, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg führen. Ein Antrag der Grünen zum besseren Schutz der Mieter vor steigenden Mieten (19/14369) wurde abgelehnt.

In der Debatte verteidigten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Entwurf als guten Kompromiss und Teil eines Paketes zum Schutz des Mietwohnungsmarkts. Während die Unionsfraktion solide Leitplanken im Mietrecht sieht, sich aber gegen eine immer stärkere Regulierung auf Kosten des Wohnungsneubaus aussprach, verdeutlichte die SPD, dass es ihrer Meinung nach weiteren Handlungsbedarf gebe. Die Grünen halten den Gesetzentwurf nicht für ausreichend, um dessen Ziele zu erreichen. Kritik kam auch von den anderen Oppositionsparteien.

Erneut von der Tagesordnung abgesetzt wurden gegen den Widerstand der Oppositionsfraktionen Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950). Vor allem aus der FDP kam heftige Kritik, die Fraktion warf der Koalition vor, über Jahre hinweg die Willensbildung zu diesem Thema zu verweigern. Vertreter von CDU/CSU und SPD wiesen den Vorwurf zurück und verwiesen auf einen bevorstehenden eigenen Gesetzentwurf und die am 12. Dezember auf der Tagesordnung des Bundestages stehende Plenardebatte zu dem Thema.

as Gremium, das unter der Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) tagte, lehnte zwei Anträge der AfD zu den Themen „Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken“ (19/10172) und „Upload-Filter verhindern, Freiheit der Meinungsäußerung gewährleisten“ (19/9969) sowie einen Antrag der FDP zur Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Abtretungsverbots auf europäischer Ebene (19/15044) ab.

Die Abgeordneten beschlossen die Einbeziehung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz (19/10622) in einer von den Grünen beantragten und bereits beschlossenen öffentliche Anhörung zu dem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/10552). Ein Termin für die Anhörung wurde nicht festgelegt. Beschlossen, aber nicht terminiert, wurde eine öffentliche Anhörung zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (19/13123).

Anträge der AfD zur Durchführung von Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Fraktion zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (19/14761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches - Gesetz zur strafrechtlichen Harmonisierung von Paragraf 252 Strafgesetzbuch (19/14764) wurden abgelehnt.

Marginalspalte