Weg frei für neue Meisterpflicht
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von allen Fraktionen außer den Grünen votierten die Abgeordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung der Handwerksordnung (19/14335) in geänderter Fassung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Die jüngsten Änderungen betreffen vor allem Übergangsfristen, beispielsweise für Mischbetriebe - also etwa Fliesenleger, die auch mit Fliesen handeln und somit bei Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Mitglied sind. Dies erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion im Ausschuss. Er verteidigte zudem die Auswahl der Gewerke, die im Einklang mit Europarecht und in Abstimmung mit den Kammern erfolgt sei. Eine Vertreterin des Koalitionspartners SPD sagte mit Blick auf einen Antrag der Linksfraktion (19/10154), die Novelle werde nicht die letzte gewesen sein. Man müsse über Aspekte wie die Tarifbindung diskutieren, habe aber nicht alles in diese erste Gesetzesreform mit hineinnehmen können.
Die AfD-Fraktion plädierte erneut für ihr Ansinnen, alle Gewerke unter Meisterzwang zu stellen beziehungsweise mindestens die, die dies wollten. Aus der FDP-Fraktion hieß es, die Logik der Auswahl erschließe sich nicht, vor allem nicht bei Aspekten des Kulturgüterschutzes. Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, der Gesetzentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, werde aber nicht reichen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Man müsse die Tarifbindung stärken. Auch die Grünen erklärten, die Initiative sei richtig, löse allerdings bei ihnen keine Euphorie aus - der Fachkräftemangel werde nicht behoben.
Ein Vertreter der Bundesregierung verteidigte die Auswahl mit den Worten, man sei verfassungsrechtlich bis ans Mögliche gegangen.
Die Abgeordneten lehnten eine Vielzahl von Änderungsanträgen und weiteren Anträgen (19/4633, 19/10154, 19/10628) sowie einen Gesetzentwurf (19/11120) der Oppositionsfraktionen ab. Ein dem angenommenen Gesetzentwurf gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (19/14974) wurde für erledigt erklärt.