Regelungen zu Gebrauchsmustern
Berlin: (hib/mwo) Die Sicherheit gewerblicher Schutzrechte ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/15760). Nach dem Willen der Antragsteller soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, dass auch angemeldete, aber noch nicht veröffentlichte, Gebrauchsmusteranträge als neuheitsschädlicher Stand der Technik gelten. Dafür solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen.
Wie es in dem Antrag heißt, gilt bei Gebrauchsmustern im Gegensatz zu Patentanmeldungen, die vorher angemeldet wurden, aber erst an oder nach dem Anmeldungstag veröffentlicht werden, eine noch nicht veröffentlichte Anmeldung nicht als ein für die Patentanmeldung neuheitsschädlicher Stand der Technik. Daher sei der Fall, dass ein Patent angemeldet wird, welches den selben Inhalt wie eine unveröffentlichte Gebrauchsmusteranmeldung hat, denkbar. Diese Unterscheidung zwischen unveröffentlichten Gebrauchsmusteranmeldungen und unveröffentlichten Patentanmeldungen scheine unter Berücksichtigung des Regelungszwecks nicht sinnvoll.