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12.12.2019 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 1410/2019

Umsatzsteuer und Weihnachten

Berlin: (hib/HLE) Nach der Bedeutung des Weihnachtsgeschäfts für die Umsatzsteuer erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15499). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, welchen Umsatz der Einzelhandel in Deutschland im Weihnachtsgeschäft erzielt und wie hoch der entsprechende Umsatzsteueranteil für diesen Zeitraum ausfällt. Die Abgeordneten erkundigen sich auch danach, ob die Bundesregierung die Umsatzbesteuerung von Weihnachtsbäumen anpassen will. Dazu wird erläutert, dass für frische Weihnachtsbäume der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelte, aber nicht bei Plastiktannen sowie für fertig geschmückte Weihnachtsbäume. Außerdem betrage der Umsatzsteuersatz bei wildwachsenden Weihnachtsbäumen von pauschalierenden Landwirten nur 5,5 Prozent, bei von pauschalierenden Landwirten und in einer Großkultur großgezogenen Weihnachtsbäumen 10,7 Prozent und bei Gewerbetreibenden sieben Prozent. Die Regierung soll unter anderem angeben, ob sie die verschiedenen Ermäßigungen für angemessen hält. Außerdem will die FDP-Fraktion wissen, ob Anpassungen des Umsatzsteuersatzes geplant seien. „Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für Adventskränze mit frischen Tannenzweigen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Adventskränze aus überwiegend trockenem Material und mit Verzierungen?“, heißt es in der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion.

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