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12.12.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1411/2019

Staatsanwalt über Konflikt mit BKA

Berlin: (hib/WID) Ein Mitarbeiter der Generalbundesanwaltschaft hat dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) eine Auseinandersetzung um die Glaubwürdigkeit eines Informanten des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 geschildert. Kern des Konflikts sei gewesen, dass das Bundeskriminalamt Angaben des V-Mannes über zwei angeblich geplante Anschläge als unwahrscheinlich bewertet habe, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer in seiner Vernehmung am Donnerstag. Er bestätigte damit in Teilen Aussagen eines Kriminalhauptkommissars aus dem Düsseldorfer LKA, des Zeugen M., der dem Ausschuss im vergangenen Monat über die Auseinandersetzung berichtet hatte.

Er habe jedenfalls keinen Zweifel, dass ein Vieraugengespräch, in dem ein BKA-Kollege dem Zeugen M. anvertraut haben soll, der V-Mann solle auf „Anweisung von ganz oben“ mundtot gemacht werden, stattgefunden habe, sagte Killmer. Der heute 49-jährige Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof war im Herbst 2015 mit Ermittlungen gegen einen Islamistenkreis um den Hildesheimer Hassprediger Abu Walaa befasst, der im Verdacht stand, Freiwillige für den Krieg des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien zu rekrutieren. Die wichtigste Quelle in dieser Gruppe war der als „VP01“ geführte Informant des Düsseldorfer LKA.

Im November 2015 berichtete die VP01 über ein Gespräch mit einem Anhänger Abu Walaas. Dieser habe eine Todesliste im Ausland lebender Iraker erwähnt, die liquidiert werden sollten, und von Plänen erzählt, deutsche Polizeireviere mit Handgranaten anzugreifen. Im selben Monat lieferte die VP01 einen Hinweis auf den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri, der einen Anschlag mit Schnellfeuergewehren im Sinn habe. Das Bundeskriminalamt schätzte die Gefährdungslage in beiden Fälle als außerordentlich gering ein. Es sei kaum glaubhaft, dass ein und derselbe Informant mehrfach an so hochvertrauliche Informationen gelange, lautete nach Angaben des Zeugen das Hauptargument.

Für die Bundesanwaltschaft habe sich daraus ein Dilemma ergeben. Wenn das BKA Angaben eines wichtigen V-Mannes derart massiv in Frage stellte, konnte dies ein schlechtes Licht auf die persönliche Glaubwürdigkeit der Quelle insgesamt werfen, womit einer laufenden Ermittlung womöglich die Basis entzogen wäre. Am 21. Dezember 2015 habe darüber beim niedersächsischen LKA eine erste Aussprache stattgefunden. Dabei hätten Vertreter des BKA vorgetragen, ihnen seien im Laufe des Jahres 450 Hinweise auf angeblich geplante Anschläge zugegangen, darunter 150 von „menschlichen Quellen“. Nie habe sich die Information erhärten lassen.

Ein weiteres Mal sei das Thema am 23. Februar 2016 bei der Bundesanwaltschaft zur Sprache gekommen. Dabei hätten zwei V-Mann-Führer aus Nordrhein-Westfalen die Verlässlichkeit ihres Informanten mit dem Hinweis untermauert, dieser genieße das persönliche Vertrauen zweier ranghoher islamistischer Autoritäten. Ein anwesender Vertreter des BKA habe daraufhin zugesagt, die Gefährdungsanalyse so umzuformulieren, dass die Glaubwürdigkeit der Quelle als solche nicht mehr in Zweifel stehe.

Kriminalhauptkommissar M. hatte dem Ausschuss berichtet, der zweite BKA-Kollege habe ihm anschließend mitgeteilt, die V01 solle auf höhere Weisung „aus dem Spiel genommen“ werden. Killmer bestätigte, dass M. ihn sowie zwei Staatsanwaltskollegen unmittelbar nach diesem Vieraugengespräch darüber verständigt habe. Er habe sehr aufgebracht gewirkt.

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