Entschädigung bei unrechtmäßiger Haft
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft vorgelegt (19/15785). Eine Beibehaltung der aktuellen Regelung sei unangemessen, heißt es in dem Entwurf, in dem auch auf einen Beschluss der Konferenz der Justizminister vom November 2017 verweisen wird, nach dem die Bundesregierung gebeten werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vorsieht. Die AfD-Vorlage sieht unter anderem vor, den Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, auf 100 Euro und, sofern die Freiheitsentziehung länger als 12 Monate dauert, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung zu erhöhen.