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12.12.2019 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 1412/2019

Upskirting soll strafbar werden

Berlin: (hib/MWO) Bildaufnahmen des Intimbereichs, das sogenannte Upskirting, sollen strafbar werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches vor (19/15825). Danach macht sich strafbar, wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine derartige Bildaufnahme überträgt. Gleichfalls unter Strafe gestellt wird das Gebrauchen oder Zugänglichmachen einer solcherart hergestellten Aufnahme. Mit der Strafvorschrift soll dem Entwurf zufolge erreicht werden, dass das Unrecht derartiger Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird, ?potentielle Täter abgeschreckt werden, ein wirksamerer Schutz der Opfer bewirkt wird und Täter auch strafrechtlich wegen eines Sexualdelikts zur Verantwortung gezogen werden können.

In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass sich Bildaufnahmegeräte in einem Umfang und in einer Form verbreitet haben, die es jedermann ermöglichen, an nahezu jedem Ort und zu jeder Zeit Bildaufnahmen von Dritten in hoher Qualität zu erstellen. Das geschehe häufig, ohne dass betroffene Personen dies bemerken und auf unbefugte Aufnahmen reagieren könnten. Durch die ständige Verfügbarkeit von Smartphones oder anderen technischen Geräten mit Bildaufnahmefunktion und deren unauffällige wie auch einfache Handhabbarkeit bestehe die für Dritte unabsehbare Gefahr, ungewollt zum Gegenstand einer fremden Bildaufnahme zu werden. Bereits die Herstellung und nicht erst die Verbreitung derartiger Aufnahmen erweise sich gerade in den Fällen als tiefgreifender Rechtseingriff, in denen der Intimbereich betroffen ist.

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