Ausgabenreste bei Verkehrsinvestitionen
Berlin: (hib/HAU) Gemäß dem Regierungsentwurf 2020 zum Bundeshaushalt finden sich bei den Verkehrsinvestitionen Ausgabenreste in Höhe von 1,74 Milliarden Euro (Schiene: 856 Millionen Euro, Straße: 157 Millionen Euro, Wasserstraße: 725 Millionen Euro). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14770) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14237) hervor. Gefragt nach den Gründen für Verzögerungen beim Abfluss der Investitionsmittel, schreibt die Regierung: Im Bereich der Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schiene würden insbesondere die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erörterten Themen Lärmvorsorge, Trassenfindung und Ausbauvarianten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung der Vorhaben beitragen. Vor allem die eingetretenen Verzögerungen bei der Baurechtserlangung hätten sich in den letzten Jahren wiederholt auf den Mittelabfluss ausgewirkt, heißt es.
Im Bereich der Bundesfernstraßen seien die vom Bund in den vergangenen Jahren bereitgestellten Investitionsmittel ohne Verzögerungen in voller Höhe verausgabt worden, schreibt die Regierung. Die Ausgabenreste seien im Wesentlichen Folge der seit dem Jahr 2018 geänderten Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei den Bundeswasserstraßen sei es unter anderem zu Verzögerungen bei der Schaffung des Baurechts gekommen, „wobei einzelne Großprojekte teilweise über Jahre vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig waren“.