Rechte von Kräften der Ordnungsbehörden
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter von Ordnungsbehörden ihre Rechte unverhältnismäßig ausgelegt haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15179(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass die Länder jeweils für ihre Ordnungsbehörden zuständig seien.