Mehr IT-Sicherheit in Arztpraxen
Berlin: (hib/PK) Mit dem im November beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz soll sich perspektivisch auch die IT-Sicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen verbessern. So erhielten die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Aufgabe, die IT-Sicherheitsanforderungen in der Versorgung in einer Richtlinie bis Ende Juni 2020 festzulegen, heißt es in der Antwort (19/15031) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14556) der AfD-Fraktion.