Direktvermarktung von Agrarprodukten
Berlin: (hib/EIS) In der Online-Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte liegt Absatzpotential für landwirtschaftliche Unternehmen. Voraussetzung dafür sei unter anderem eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Deshalb werde der Breitbandausbau flächendeckend im Bundesprogramm Breitbandausbau seit dem Jahr 2015 und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) seit dem Jahr 2008 gefördert, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15616) auf eine Kleine Anfrage (19/15097) der AfD-Fraktion. Ziel der Förderung sei es, unterversorgte Gebiete insgesamt an die Breitbandnetze anzuschließen. Durch kleinräumige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur schließen, soll die GAK-Förderung das Bundesprogramm für den Breitbandausbau und die damit angestrebten Versorgungsziele ergänzen, um insbesondere landwirtschaftlichen Unternehmen einen adäquaten Zugang zu ermöglichen. Darüber hinaus könne mithilfe der GAK im Bereich der Direktvermarktung der Aufbau einer Ab-Hof-Vermarktung oder die Einrichtung eines Hofcafés gefördert werden. Dabei sei aber zu beachten, dass das EU-Beihilferecht bei der Unterstützung regionaler Direktvermarkter rechtliche Grenzen setze.