Schadholz soll im Wald verbleiben
Berlin: (hib/LBR) Aus Wäldern, die sich selbst überlassen werden, soll vom Borkenkäfer befallenes Holz grundsätzlich nicht entnommen werden. Eine Entnahme sei in Wäldern mit rechtlich festgelegter Zielbestimmung nur zur „unmittelbaren Gefahrenabwehr“ zulässig. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14968) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/ 14471) mit. Schäden durch Borkenkäfer betreffen vor allem fichtengeprägte Wälder. „Die Möglichkeit zur Fällung befallener Bäume und die Räumung von befallenem Schadholz“ richte sich nach landesrechtlichen Schutzgebietsverordnungen. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie sich neben der langfristigen Erhaltung von Wäldern und deren nachhaltiger Bewirtschaftung auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetze. Dazu zähle, „einen bestimmten Anteil an Wäldern aus der Nutzung zu nehmen und dort eine ungestörte Waldentwicklung zuzulassen.“ Bezüglich aktueller Daten zum Erhaltungszustand von Wäldern schreibt die Regierung, dass die dem aktuellen Bericht zugrunde liegende Datenerhebung kurz vor der Vegetationsperiode 2018 abgeschlossen wurde, sodass eventuelle Auswirkungen auf die Waldlebensraumtypen erst für den anstehenden sechsjährigen Berichtzeitraum relevant würden.