+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.12.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 1429/2019

Bericht zum Standortauswahlverfahren

Berlin: (hib/LBR) Über rechtliche Grundlagen des Standortauswahlgesetzes, Empfehlungen und zukünftige Herausforderungen informiert das Nationale Begleitgremium in seinem Tätigkeitsbericht „Ein neuer Weg hat sich bewährt. Unsere Begleitung des Standortauswahlverfahrens - Rückblick und Ausblick“, der als Unterrichtung vorliegt (19/15850). Insgesamt benötige das Thema Standortsuche mehr politische Aufmerksamkeit, resümiert der Bericht.

Das Nationale Begleitgremium hat sich im Dezember 2016 konstituiert und hat zur Aufgabe, das Verfahren für die Suche nach „dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle vermittelnd, kritisch und unabhängig zu begleiten“, heißt es im Vorwort der Unterrichtung. Die Bilanz nach drei Jahren Arbeit sei „durchwachsen“, da man mit wichtigen Forderungen und Anliegen nicht so durchgedrungen sei wie gewünscht. Dies betreffe etwa ein Geologiedatengesetz. Bewährt habe sich, dass die Öffentlichkeit Kritik am Verfahren und der Durchführung üben könne sowie entsprechende Verbesserungsvorschläge „konstruktiv genutzt werden“ könnten, schreibt das Gremium in seinem Bericht.

Das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer transparenten Suche nach dem bestmöglichen Standort sei als „sehr hoch zu bewerten“ und sei damit grundsätzlich als „vorrangig gegenüber den Rechten Dritter an den benötigten Daten“ anzusehen, heißt es darin weiter. Weiter schreibt das Gremium, dass Zwischen- und Endlagerung unmittelbar zusammenhingen. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager würden spätestens im Jahr 2047 auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt werde noch kein Endlager zur Verfügung stehen, heißt es im Bericht weiter. Daher empfehle das Gremium der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) frühzeitig, und unter Beteiligung der Bürger, ein Konzept für die Zwischenlager zu erarbeiten.

Marginalspalte