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18.12.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1430/2019

Ausgabenreste im Bedarfsplan Schiene

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 sind 96 Prozent der im Bedarfsplan Schiene bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1,59 Milliarden Euro von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen abgerufen worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13420) hervor. Die Ausgabereste (61 Millionen Euro) stünden weiterhin für die Bedarfsplaninvestitionen der Schiene zur Verfügung und sollen in den nächsten Jahren sukzessive abgebaut werden, schreibt die Regierung.

Bei den Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) sind der Antwort zufolge im Haushaltsjahr 2018 Ausgabenreste in Höhe von 392 Millionen Euro aufgelaufen. Die Ausgabereste seien gebildet worden, „da insbesondere einige Großvorhaben nicht in dem ursprünglich erwarteten Zeitraum begonnen werden konnten“, teilt die Bundesregierung mit.

Mit Blick auf das „Tausend-Bahnhöfe-Programm“ heißt es in der Vorlage, damit werde die Steigerung der Attraktivität von Personenbahnhöfen gefördert, indem unter anderem die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen hergestellt werde. Mit dem Bundeshaushalt 2019 sei die Finanzierung von 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 zur baulichen Umsetzung des Planungsvorrats abgesichert, der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 für 118 Verkehrsstationen zur Herstellung der Barrierefreiheit angelegt worden sei. „Die weiteren Programmteile des Tausend-Bahnhöfe-Programms befinden sich in der Vorbereitung“, schreibt die Regierung.

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