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18.12.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1432/2019

Austausch elektronischer Beweismittel

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wann das US-Ministerium der Justiz ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act erhalten hat. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14921). Die Bundesregierung könne lediglich weitergeben, was die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgeteilt hat, nämlich, dass ein auf Seiten der USA erforderliches Mandat für die Verhandlungsführer inzwischen vorliege.

In ihrer Anfrage mit dem Titel „Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium“ erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wann die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des sogenannten CLOUD Act nach Kenntnis der Bundesregierung auf welchen Ebenen begonnen haben und wer daran teilnahm. Dazu heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung wurde wie alle übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Europäischen Kommission darüber informiert, dass die erste formelle Verhandlungsrunde zum EU-US-Verwaltungsabkommen am 25. September 2019 stattgefunden hat. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. September 2019 wurden die Gespräche hochrangig geführt, nämlich auf Seiten der Kommission durch die Justizkommissarin Vera Jourová und auf Seiten der USA durch Attorney General William Barr.“ Die Bundesregierung unterstütze die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen uneingeschränkt, weil das geplante Abkommen auch aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Ergänzung des neuen europäischen Rechtsrahmens zu „E-Evidence“ sei.

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