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18.12.2019 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 1436/2019

Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation“ (19/11127) abgelehnt. Gegen die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, votierten am Mittwoch im Ausschuss die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Deutscher, der im Inland oder auch im Ausland freiwillig eine terroristische Vereinigung gründet oder sich an ihr als Mitglied beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, „sofern er zum Zeitpunkt der Tat noch eine weitere Staatsangehörigkeit innehatte“. In der Vorlage schreibt die Fraktion, die „in den vergangenen Jahren in das Gebiet des IS ausgereisten deutschen Staatsbürger, welche für den IS im Nahen Osten gekämpft und das Land mit brutalem Terror überzogen haben“, forderten nach der Zerschlagung der Terrormiliz und ihrer teilweisen Festsetzung und Inhaftierung nun ihr Recht auf Rückkehr in die Bundesrepublik ein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei es dem deutschen Staat nicht gestattet, diesen Personen die Einreise zu verweigern. Vielmehr sei ihnen, da es sich um deutsche Staatsbürger handelt, die Einreise grundsätzlich ungehindert zu gewähren. Erst bei konkretem Verdacht einer begangenen Straftat könnten deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen.

Auch eine Abschiebung deutscher Staatsbürger aus dem Irak oder Syrien sei den abschiebenden Ländern schwerlich zu verweigern, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei „einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft jedoch nicht vermittelbar, dass Menschen, die in einem anderen Land gemordet beziehungsweise in völkerrechtswidrigen sowie unmenschlichen Aktivitäten verwickelt waren, unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben sollen“. Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse daher „die Möglichkeit des Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft per Gesetz sichergestellt werden, um die Einreise von Gewaltstraftätern im Vorfeld zu verhindern“.

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