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18.12.2019 Tourismus — Ausschuss — hib 1441/2019

Folgen der Thomas-Cook-Pleite

Berlin: (hib/WID) Durch die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook ist deutschen Verbrauchern nach Schätzung der Bundesregierung ein Gesamtschaden von 227,2 Millionen Euro entstanden. Dies ergebe sich aus Daten der für die Abwicklung zuständigen Zürich Versicherung und des Insolvenzverwalters, sagte ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Mittwoch im Tourismusausschuss. Er kündigte zugleich an, bis Oktober nächsten Jahres den Versicherungsschutz für Pauschalreisende neu zu organisieren. Das bisherige System mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro habe sich nicht bewährt. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, den durch die Pleite Geschädigten den Verlust komplett zu ersetzen.

Er sei zwar der Ansicht, mit der bestehenden Regelung eine einschlägige EU-Richtlinie korrekt umgesetzt zu haben. Dennoch sei die Rechtslage „extrem unsicher“, sagte der Beamte aus dem Justizministerium. Auch mit der Zürich Versicherung seien noch offene Fragen zu klären. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Kosten der Rückbeförderung gestrandeter Thomas-Cook-Kunden in Höhe von 60 Millionen Euro auf die Haftungssumme von 110 Millionen anzurechnen seien. Die Bundesregierung sei anderer Meinung. Sie habe in dieser Lage den rund 110.000 betroffenen deutschen Pauschalreisenden nicht zumuten wollen, selber den Klageweg zu beschreiten. Diese wären ohne die Hilfe des Staates voraussichtlich nur mit 17,5 Prozent ihres Schadens abgefunden worden.

Über die künftige Ausgestaltung des Pauschalreiseschutzes lasse sich noch nichts Endgültiges sagen. Die Bundesregierung erwarte dazu bis Ende dieses Monats ein Gutachten einer Unternehmensberatung. Angedacht sei, die Kosten für Unterkunft und Rückführung der Geschädigten künftig aus einem eigenen Topf zu finanzieren. Dies könnte etwa ein gemeinsamer Fonds der Reisebranche sein. Der Versicherer hätte dann nur noch den Ersatz für bereits geleistete Zahlungen der Kunden an einen insolventen Veranstalter zu tragen.

Unter dieser Voraussetzung könnte die bisherige Haftungsobergrenze von 110 Millionen weiterhin ausreichen, jedenfalls für das Gros der kleineren Anbieter. Für die Branchenriesen, etwa den TUI-Konzern mit einem Jahresumsatz von fünf Milliarden Euro, müsste eine andere Lösung gefunden werden. Ein Vertreter der Unions-Fraktion erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Faustformel, der zufolge der Versicherungsschutz 20 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens abdecken sollte. Es werde schwer fallen, einen Versicherer zu finden, der sich in der Lage sehe, ein Risikovolumen von einer Milliarde zu stemmen. Der Abgeordnete nannte als mögliche Lösung den Aufbau eines Fonds, in den die Unternehmen der Reisebranche jährlich ein Prozent ihres Umsatzes einzahlen sollten.

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