Herkunft von Baukindergeld-Antragstellern
Berlin: (hib/PEZ) Für den Antragsprozess zum Baukindergeld ist es egal, woher die Antragsteller kommen. Dies stellt die Bundesregierung in der Antwort (19/15612) auf eine Kleine Anfrage (19/15015) der AfD-Fraktion klar. „Entscheidend ist der Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum durch eine Familie (alleinerziehend, Ehepaar, eheähnlicher Lebensgemeinschaft) mit mindestens einem minderjährigen Kind in Deutschland, wenn darüber hinaus die Einkommensgrenzen sowie die übrigen Förderkriterien eingehalten werden.“