Sachkundenachweis für Gastronomen
Berlin: (hib/EIS) Für Gastronomen sind keine besonderen Schulungsanforderungen hinsichtlich eines Nachweises der Sachkunde für Lebensmittelunternehmer geboten. Das geltende EU-Recht sehe dazu keine besondere Regelung vor, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/15244) auf eine Kleine Anfrage (19/14603) der FDP-Fraktion. Demnach sei die Sachkunde des Personals an deren Tätigkeit ausgerichtet und gelte uneingeschränkt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine bundesrechtliche Durchführungsregelung zum Sachkundenachweis für Lebensmittelunternehmer würde sich somit nicht auf Gastronomiebetriebe beschränken, sondern würde alle Lebensmittelunternehmen und alle dort tätigen Personen erfassen müssen. Für die Lebensmittelwirtschaft in ihrer Gesamtheit bedeute dies aus Sicht der Bundesregierung einen schwer zu rechtfertigenden Regulierungsaufwand, der verfassungsrechtlich aufgrund seiner Eingriffsqualität in die Berufsfreiheit besonders hohen Anforderungen genügen müsse. Eine ausschließlich für Gastronomen geltende Regelung bedürfte einer schlüssigen Begründung im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, heißt es weiter.